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Allgemeine Termininformationen:

Bitte finden Sie sich zur Neuaufnahme 30 Minuten zu allen anderen Terminen (außer Telefontermine) 10 Minuten vor dem Terminbeginn ein. Sollten Sie sich verspäten, kann leider nicht garantiert werden, dass dieser Termin stattfindet. Sollten Sie einmal verhindert sein, bitten wir um möglichst frühzeitige Absage, damit der Termin neu vergeben werden kann.

Sollten Sie einen Telefontermin vereinbart haben, ruft der Arzt Sie vorzugsweise über Ihre Mobilnummer an. Bitte berücksichtigen Sie, dass dazu die Funktion „anonyme Anrufe ablehnen, o.ä.“ nicht aktiviert sein darf.

Zu ihrer und unserer Sicherheit bitten wir Sie bei Erkäl­tungssymptomen, Magen­-Darm-­Infekten und Verdacht auf ansteckende Erkrankungen den Termin frühzeitig zu verschieben.

Rezeptinformationen

Bitte bestellen Sie ihre Rezepte über diesen Button!

Rezepte können am übernächsten Werktag ab 11:00 Uhr am Standort Butzbach abgeholt werden. Falls Sie ihr Rezept in Marburg abholen wollen, vermerken Sie dies bitte auf ihrer Bestellung. Wir werden die Abholung mit Ihnen terminieren.

E-Rezepte (i) können nach einmaligem Einlesen der Versichertenkarte an einem der Standorte für das gesamte laufende Quartal nachgefordert werden und sind am Folgetag bei einer Apotheke einlösbar.

Info (i): Wie löse ich ein E­-Rezept (Anleitung)

xInformation: Was ist ein eRezept?

Das elektronische Rezept oder „E-Rezept“ löst das bekannte rosafarbene Kassenrezept, das man von der Arztpraxis erhält, zur Apotheke trägt und dort einlöst, ab. Versicherte können das digitale Rezept zum Beispiel auf ihrem Smartphone verwalten und von dort aus direkt an die Apotheke senden oder mit ihrer Versichertenkarte in der Apotheke einlösen.

xInformation: Wie löse ich ein E­-Rezept? (Anleitung)

Einlösen von elektronischen Rezepten – zurzeit nur Kassenrezepte, zu Lasten der GKV
Die Patientinnen und Patienten haben die Wahl: Sie können das eRezept in den Apotheken per Gesundheitskarte oder mit ihrem Smartphone per App einlösen. Alternativ gibt es einen Papierausdruck mit einem Rezeptcode.

Das sind die drei Wege:

  • eRezept per eGK: Patientinnen und Patienten können das eRezept direkt mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. Eine PIN ist hierfür nicht erforderlich. Die Apotheke steckt die eGK in ein Lesegerät und erhält so das Recht, auf den eRezept-Server zuzugreifen und das Rezept herunterzuladen.

  • eRezept per App: Die Patientinnen und Patienten brauchen zur Nutzung der eRezept-App eine elektronische Gesundheitskarte und ein Smartphone, jeweils mit einer Kontaktlos-Funktion (NFC=Near Field Communication), wie vom bargeldlosen Bezahlen bekannt. Zusätzlich benötigen sie eine eGK-PIN von ihrer Krankenkasse. Alternativ können sie sich mit ihrer elektronischen Patientenakte in der eRezept-App authentifizieren. Wenn Patientinnen und Patienten die eRezept-App der gematik nutzen, erhalten sie den Rezeptcode, mit dem die Apotheke auf die Verordnung digital zugreifen kann, direkt auf ihr Smartphone

  • eRezept als Papierausdruck: Alternativ können Patientinnen und Patienten einen Ausdruck mit einem Rezeptcode auf Papier erhalten, zum Beispiel, wenn sie ihre Verordnung bei einer Versandapotheke einlösen wollen und nicht über die App verfügen. Der Ausdruck wird direkt aus dem Praxisverwaltungssystem erstellt.

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